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So funktioniert die abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung
Zielgruppe: an- und ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne (verwertbaren) Berufsabschluss, die – selbst initiiert oder angeregt durch den Betrieb – ihren Berufsabschluss nachholen wollen. . Hintergrund: Der Nachweis beruflicher Handlungskompetenz erfolgt über die Externenprüfung nach § 45 (2) des Berufsbildungsgesetzes.
Nachweis der Kenntnisse: Bereits vorhandene Vorleistungen, die nachgewiesen werden können (begonnene Ausbildungen, Berufserfahrungen, Teilabschlüsse, etc.) werden bewertet. Der individuelle Ausbildungsplan weist anrechenbare Vorleistungen aus und dokumentiert, welche Ausbildungsinhalte noch nachzuholen sind.
Prozess der Nachqualifizierung: Berufsbegleitend oder in Vollzeit (Förderung des Arbeitgebers möglich!) werden die fehlenden Ausbildungsinhalte erworben und mittels des sächsischen Qualifizierungspasses dokumentiert
danach erfolgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung) bei der zuständigen Stelle
für die Berufe des Handwerks: Handwerkskammer Leipzig,
für die grünen Berufe: Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Ref. 34 – Berufsbildung)
für kaufmännische Berufe, Berufe im IT-Bereich und in der Dienstleistungsbranche: Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Weitere Informationen zum Projekt MoNA in Leipzig und zum Bundesprogramm “Perspektive Berufsabschluss” finden Sie im Downloadbereich.
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